Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern
Die mögliche ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen führt immer wieder zu Debatten. Nun hatte auch das Arbeitsgericht Berlin sich mit diesem Thema in seinem Urteil vom 13. De-zember 2016, Az. 56 Ca 5356/15 zu beschäftigen. Dabei geht es selbstverständlich nicht um das vorgeschlagene Lohngleichheitsgesetz, sondern um die bestehende Rechtslage.
Sachverhalt
Die Klägerin ist seit fast zehn Jahren freie Mitarbeiterin des ZDF-Politmagazins „Frontal 21" und mehrfach mit Filmpreisen ausgezeichnet. Als sie davon erfuhr, dass festangestellte männ-liche Kollegen, die seit kürzerer Zeit beim ZDF beschäftigt sind, nach ihrer Ansicht im Ver-gleich zu ihr mehr Gehalt bekommen, versuchte sie vergeblich, höhere Bezüge auszuhandeln. Die Kollegen hatten teilweise weniger Berufserfahrung und waren seit kürzerer Zeit beim ZDF beschäftigt. Letztlich verklagte sie den Sender auf Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und Zahlung einer Entschädigungssumme aufgrund einer ungerechtfertigten Un-gleichbehandlung wegen des Geschlechts. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab.
Entscheidungsgründe
Das Arbeitsgericht verwies darauf, dass es für einen Auskunftsanspruch über die Höhe der Gehälter gegen den Arbeitgeber an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Grundsätzlich dürfen Männer und Frauen aus geschlechtsspezifischen Gründen nicht unterschiedlich bezahlt wer-den. Im vorliegenden Fall habe die Klägerin jedoch keine eindeutigen Tatsachen für eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen vorgebracht. Insbesondere scheiterte die Vergleichbarkeit auch daran, dass die in Bezug genommenen männlichen Kollegen anders als sie „fest angestellt" seien. Damit sei die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Infolgedessen kann eine Diskriminierung der Klägerin nicht festgestellt werden und somit könne ihr auch kein Entschädigungsanspruch zustehen.
Fazit
Das Klageverfahren der ZDF-Reporterin fällt in eine Zeit, in der einmal mehr auf die beste-henden Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen geblickt wird. Der Bundestag hat am 30. März 2017 ein – politisch umstrittenes – Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Männern und Frauen beschlossen. Im Zentrum der Neuregelung steht ein individuel-ler Auskunftsanspruch der Beschäftigten über die Vergütung von Kollegen in Betrieben mit insgesamt mehr als 200 Beschäftigten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sie erfahren können, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit bewertet wird und wie sie im Vergleich zu Kol-legen stehen. Sodann besteht die Möglichkeit, eine höhere Bezahlung einzuklagen. Dies heißt, dass der Auskunftsanspruch demnächst in einem anderen Licht erscheinen mag.
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