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"Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – ohne Entschädigung?" 

Neuer Artikel im Deutschen AnwaltSpiegel von Dr. Christian Bloth


Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind, falls keine Entschädigung vereinbart wird, nichtig. Was aber, wenn sich der Arbeitnehmer in der Auffassung, es sei wirksam, daran hält. Hat er einen Anspruch auf Entschädigung? Lesen Sie dazu unsere Besprechung eines Urteils des BAG.