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Schließung der Spielwiese – BAG: Keine Folgepflicht des Arbeitnehmers bei unbilliger Weisung durch den Arbeitgeber


 

Neuer Artikel von Dr. Christian Bloth im Deutschen AnwaltSpiegel

 

Das Bundesarbeitsgericht, 10. Senat, hat sich in einem Beschluss vom 14. Juni 2017 ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitnehmer auch „unbillige Weisungen" – wie zum Beispiel Arbeit an entfernt liegenden Orten – befolgen muss, bis eine gerichtliche Klärung erreicht ist oder ob er hier „Nein" sagen kann. Was bedeutet dies für Vergütungsansprüche, ggf. auch die Berechtigung einer Kündigung des Arbeitsgebers?

 

Lesen Sie zu dieser für die Praxis wichtigen Änderung der Rechtsprechung des BAG unseren Beitrag im Deutschen Anwaltspiegel.