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Neuer Artikel von Rafael Hertz im Deutschen AnwaltSpiegel


Bis zu zwölf Tage Arbeit können zwischen Ruhezeiten liegen, so der EuGH

In Bezug auf die Auslegung der Mindeststandards, welche die unionsrechtliche Arbeitszeit-richtlinie vorgibt, gibt es auf nationaler Ebene immer wieder Zweifel. Dieser Beitrag befasst sich mit einer Entscheidung des EuGH in einem Vorlageverfahren, bei dem ein portugiesi-sches Gericht Auslegungszweifel bezüglich Art. 5 der Arbeitszeitrichtlinie hatte. Nach An-sicht des EuGH verlangt Art. 5 der Arbeitszeitrichtlinie nicht, dass der Ruhetag bei einem Siebentageszeitraum spätestens nach dem sechsten Arbeitstag zu gewähren ist. Vielmehr könnten bei zwei aufeinanderfolgenden Siebentageszeiträumen die Ruhetage auch zwölf Ar-beitstage auseinander liegen. Die Gründe für diese Entscheidung und ihre möglichen Auswir-kungen auf deutsche Arbeitsverhältnisse, gerade im Rahmen der Diskussionen um Arbeiten 4.0, werden in diesem Artikel kommentiert.


Den vollständigen Beitrag im Deutschen AnwaltSpiegel können Sie hier lesen:

http://www.deutscheranwaltspiegel.de/woechentliche-ruhezeit