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Neuer Artikel im Deutschen AnwaltSpiegel von Julia Loos


Gutgemeinte Auskünfte: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Vorsicht bei freiwilligen Auskünften im Zusammenhang mit Entgelt­umwandlung – eine Haftungsfalle

Haftung für Hinweise und Auskünfte im Arbeitsverhältnis: Dass der Arbeitgeber sich auf „glattes Parkett" begibt, wenn er beginnt, sich zu komplexen Themen wie denen des Sozialversicherungsrechts zu äußern, dürfte allgemein bekannt sein – und von daher dürften die meisten hier vorsichtig sein. Wie verhält es sich aber, wenn er eine eventuell relevante Thematik gar nicht anspricht und die „Nichtinformation" zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führt? Wenn erforderliche Hinweise nicht erteilt werden, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entstehende Nachteile eventuell ausgleichen, was empfindliche finanzielle Konsequenzen bedeuten kann, wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern betroffen ist. Dies kann natürlich auch fehlerhafte Auskünfte zu Kurzarbeitergeld betreffen.

 

Frau Rechtsanwältin Loos hat dazu im Deutschen AnwaltsSpiegel eine Besprechung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 18.02.2020 (3 AZR 206/18) veröffentlicht.

 

Lesen Sie den ganzen Artikel in der aktuellen online-Ausgabe des Deutschen AnwaltsSpiegels:

 

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