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Bundesweites „Krisennetzwerk Rechtsrat" als Anlaufstelle für Rechtsfragen anlässlich der Corona-Krise – kallan ist dabei


Etwa 50 Anwältinnen und Anwälte verschiedener Kanzleien aus Mittel- und Süddeutschland haben sich zu einer Freiwilligenaktion zusammengetan. Mit einer unentgeltlichen Telefonhotline leisten Anwaltspartner aus verschiedenen Städten ab sofort bundesweit Erste-Rechts-Hilfe für von der Corona-Pandemie betroffene Selbstständige, Angestellte und Freiberufler.

Ursprünglich sollte die telefonische Erstberatung unter der Rufnummer (069) 2043 694 694 über das bundesweite KRISENNETZWERK RECHTSRAT vom 30. März bis zum 22. April 2020 angeboten werden. Die Aktion wird nun mindestens bis zur Sommerpause Ende Juli 2020 fortgesetzt. Die Themen für Hilfestellungen reichen von Vertragsrecht, AGB-Recht und Arbeitsrecht über Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Streitigkeiten unter Kaufleuten bis hin zu Datenschutz- und IT-Rechtsproblemen im Home Office. Insolvenzrechtsspezialisten sind ebenso mit an Bord wie Versicherungsrechtler, aber auch beispielsweise Fachleute für Transportrecht oder Exportkontrollfragen. Daneben beantworten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Fragen – auch anonym. Das Netzwerk umfasst auch einen Steuerberater, einen Bankbetriebswirt, einen Mediatoren sowie eine Coaching- und Kommunikationsfachfrau bei „dicker Luft". Wer jeweils andere Spezialisten benötigt, wird weitergeleitet.

 

„Wir tun das trotz unserer zum Teil chaotisch vollen Schreibtische, weil uns auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr betroffen machen", so Initiatorin Dr. Anette Schunder-Hartung. „Viele von uns haben auch deswegen mal Jura studiert, um effektiv helfen zu können. Jetzt wollen wir unseren Beitrag leisten".

 

Frau Dr. Schunder-Hartung bemerkt weiter: „Wie sich mittlerweile gezeigt hat, haben sich die Herausforderungen zwar in den letzten Wochen gewandelt, erledigt haben sie sich aber noch lange nicht. Während wir am Anfang vor allem Anfragen rund um Soforthilfen und Kurzarbeit hatten, waren es später z. B. Gaststättenschließungen. Dabei spielen auch versicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Nach mehreren Erkundigungen zum Umgang mit Ausgangsbeschränkungen und reiserechtlichen Anfragen hatten wir zuletzt wieder das Arbeitsrecht mit dem Arbeitsschutz auf dem Schirm".

 

Als sich ein großer, fast 300.000 Mitglieder starker Sozialverband mit der Bitte an das Netzwerk gewandt habe, außerhalb sozialrechtlicher Fragen an die Krisenhotline verweisen zu dürfen, habe man eine Weiterführung als „Mittwochshotline" beschlossen. Bis Ende Juli ist das Netzwerk immer mittwochs, bei starker Nachfrage auch donnerstags zwischen 17 und 18 Uhr unter der Rufnummer (069) 2043 694 694 zu erreichen.

 

Die vollständige Pressemeldung können Sie auf der Webseite von aHa Strategische Geschäftsentwicklung herunterladen.