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Neuer Artikel im Deutschen AnwaltSpiegel von Laura Engelmann


Bruchlandung Massenentlassungsanzeige

Kündigung eines Piloten von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Die Insolvenz der einst zweitgrößten Fluggesellschaft Deutschlands Air Berlin in der Reisezeit im August 2017 dürfte vielen noch in Erinnerung sein. Durch einen Übergangskredit des Bundes konnte der Flugbetrieb zunächst aufrechterhalten werden, so dass Urlauber keiner (unfreiwilligen) Verlängerung ihres Aufenthalts am Urlaubsort entgegensehen mussten. Ende November 2017 kam es dann zur Stilllegung des Flugbetriebs, im Zuge dessen die Airline sämtlichen Piloten und dem übrigen Personal kündigte. Mittlerweile ist klar: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.02.2020 (6 AZR 146/19) war die Kündigung des klagenden Piloten wegen einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige unwirksam. Erneut zeigt sich die Komplexität der Massenentlassungsanzeige, da nicht zuletzt auch der europarechtliche Hintergrund des § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu beachten ist. Fehler können hier gravierende Auswirkungen haben, da eine Vielzahl von Kündigungen betroffen sein kann.

 

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