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Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde und praktische Auswirkungen


Die im Zuge der Corona-Pandemie als Ausnahme geschaffene Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit auch telefonisch feststellen zu lassen, bekam viel mediale Aufmerksamkeit.

Dabei rückte in den Hintergrund, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser im Juli dieses Jahres völlig unabhängig von der Pandemie in geeigneten Fällen grundsätzlich die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen von Videosprechstunden ermöglicht hat. Diese Änderung ist bereits zum 07.10.2020 in Kraft getreten.

 

Der Bundesgesundheitsminister plant in einem neuen Gesetzentwurf die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Fernbehandlung noch weiter auszudehnen. So könnte die digitale Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, zumindest bei leichten Erkrankungen, bald die Regel werden.

 

Welche arbeitsrechtlichen Probleme sich dabei stellen, lesen Sie in dem Artikel von kallan-Juristin Julia Loos in der aktuellen online-Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels:

 

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