Mythen im Arbeitsrecht
Nein. Da die meisten Arbeitnehmer eine 5-Tage-Arbeitswoche haben, können sie während des gesetzlichen Ausgleichszeitraums (sechs Kalendermonate oder 24 Wochen) im Durchschnitt oder auch durchgängig bis zu 9 Stunden und 36 Minuten (9,6 Stunden) arbeiten. Der entscheidende § 3 Arbeitszeitgesetz bezieht sich nämlich auf eine Sechs-Tage-Woche. Die dort genannten 8 Stunden gelten demnach nicht bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird „nur" an fünf Werktagen pro Woche gearbeitet, so können dementsprechend durchgehend bis zu 9,6 Stunden pro Tag gearbeitet werden, da der „arbeitsfreie" Werktag auf die fünf Werktage verteilt werden darf. Daher sind auch arbeitsvertragliche Regelungen relativ unproblematisch, die bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 9,6 Stunden vorsehen.