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Mythen im Arbeitsrecht


"Die tägliche Arbeitszeit der meisten Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Nein. Da die meisten Arbeitnehmer eine 5-Tage-Arbeitswoche haben, können sie während des gesetzlichen Ausgleichszeitraums (sechs Kalendermonate oder 24 Wochen) im Durchschnitt oder auch durchgängig bis zu 9 Stunden und 36 Minuten (9,6 Stunden) arbeiten. Der entscheidende § 3 Arbeitszeitgesetz bezieht sich nämlich auf eine Sechs-Tage-Woche. Die dort genannten 8 Stunden gelten demnach nicht bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird „nur" an fünf Werktagen pro Woche gearbeitet, so können dementsprechend durchgehend bis zu 9,6 Stunden pro Tag gearbeitet werden, da der „arbeitsfreie" Werktag auf die fünf Werktage verteilt werden darf. Daher sind auch arbeitsvertragliche Regelungen relativ unproblematisch, die bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 9,6 Stunden vorsehen.

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