Legal Update von Thereze Rasmussen Bonne von der Deutsch-Dänischen Handelskammer veröffentlicht
In der Entscheidung ging es um einen Fahrradboten, der zur Ausführung seiner Arbeit nach Willen des Arbeitgebers sein privates Fahrrad sowie sein privates Handy einsetzen sollte. Lesen Sie hierzu mehr im Artikel (auf Dänisch) auf der Homepage der Deutsch-Dänischen Handelskammer:
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