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In unserem Newsletter bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer besprechen wir, wie ein Arbeitgeber sich verhalten kann, wenn er Zweifel an der Richtigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat. Ausgangspunkt sind zwei Urteile von Landesarbeitsgerichten, die beide bestätigen, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann, indem er objektive und belastbare Tatsachen vorlegt.
Lesen Sie den gesamten Artikel (auf Dänisch) von kallan-Of-Counsel Thereze Rasmussen Bonne auf der Homepage der Deutsch-Dänischen Handelskammer:
