Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Neben der Nutzung von technisch erforderlichen Cookies können Sie der Nutzung von Analyse-Cookies zustimmen. Nähere Informationen finden Sie hier: Zur Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit durch Anklicken des „Einwilligung widerrufen“-Buttons widerrufen.
Allgemeine Mandatsbedingungen der kallan Rechtsanwaltsgesellchaft mbH
| 1. | Geltungsbereich |
| 1.1 | Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der kallan Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („kallan") und ihren Auftraggebern („Mandanten") über die rechtliche Beratung, Vertretung und Geschäftsbesorgung einschließlich Prozessführung und für sonstige Aufträge („Mandat" bzw. „Mandate"), soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben oder dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. |
| 1.2 | Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten auch für alle gleichzeitig oder künftig erteilten weiteren Aufträge des Mandanten, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird. |
| 1.3 | Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Mandatsbedingungen abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn kallan stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. |
| 2. | Mandatsumfang und Ausführung des Mandats |
| 2.1 | Gegenstand des jeweiligen Mandats ist die jeweils vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg. Der Gegenstand jedes Mandats richtet sich nach der jeweiligen Mandatserteilung durch den Mandanten im Einzelfall. Eine Mandatserteilung kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch Annahme einer Mandatserteilung durch kallan zustande. |
| 2.2 | Soweit kallan im jeweiligen Mandat verpflichtet ist, Ergebnisse schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte außerhalb eines erteilten Mandats sind stets unverbindlich. |
| 2.3 | Alle aufgrund dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen erbrachten Leistungen erbringt kallan ausschließlich gegenüber dem Mandanten. Gegenüber Dritten haftet kallan nur, wenn kallan im Einzelfall auf Nachfrage des Mandanten eine solche Haftungsübernahme ausdrücklich schriftlich erklärt. |
| 2.4 | Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von kallan (Berichte, Gutachten, Schriftsätze, Verträge etc.) an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung, soweit sich nicht bereits aus dem Inhalt des erteilten Mandats die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. |
| 2.5 | Jedes Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. kallan ist berechtigt, sich zur Durchführung des Mandats Mitarbeitern, fachkundiger Dritter sowie datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen. |
| 2.6 | Die Bearbeitung des Mandats erfolgt ausschließlich aufgrund des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und umfasst nicht die steuerliche Beratung. Etwaige steuerliche Auswirkungen wird der Mandant durch fachkundige Dritte (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung klären und etwaige Gestaltungsanforderungen kallan unverzüglich mitteilen. Sofern das Mandat ausländisches Recht berührt, weist kallan rechtzeitig darauf hin. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. EU-rechtliche Regelungen gelten nicht als ausländisches Recht in diesem Sinne. |
| 2.7 | Wenn zur Beratung in Rechtsfragen nach deutschem oder ausländischem Recht die Einschaltung Dritter erforderlich oder sinnvoll oder vom Mandanten gewünscht ist, wird der Dritte im Zweifel direkt als Auftragnehmer für den Mandanten tätig, soweit kallan und der Mandant nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren. Soweit der Mandant ausdrücklich wünscht, dass ein Dritter als Unterauftragnehmer von kallan tätig wird, nimmt er zur Kenntnis und erklärt sich bereits durch die entsprechende Beauftragung des Dritten damit einverstanden, (a) dass kallan nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des Dritten haftet, und eine Haftung für die Tätigkeit des Dritten i.ü. ausgeschlossen ist, und (b) dass Versicherungsschutz durch die Versicherung von kallan nur in dem in (a) vereinbarten Umfang besteht. |
| 2.8 | kallan ist nicht verpflichtet, den Mandanten nach Abgabe einer abschließenden beruflichen Äußerung auf Änderungen der Rechtslage oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. |
| 3. | Zusammenarbeit von kallan und Mandant während des Mandats |
| 3.1 | kallan wird dem Mandanten mitteilen, welche Informationen kallan für die Bearbeitung des erteilten Mandats benötigt und den Mandanten auf die aus Sicht von kallan notwendigen Unterlagen und Informationen hinweisen. |
| 3.2 | Der Mandant wird kallan bei der Erledigung des jeweiligen Mandats unterstützen und kallan auch ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Ausführung des Mandats notwendigen oder relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. |
| 3.3 | Der Mandant wird darüber hinaus kallan unverzüglich von allen weiteren Vorgängen und Umständen informieren, die für die Ausführung des Mandats von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst nach Beginn der Bearbeitung des Mandats durch kallan bekannt werden. |
| 3.4 | kallan ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch bei der Dauerberatung die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Prüfung ausdrücklich Gegenstand eines Mandats ist. kallan ist jedoch verpflichtet, den Mandanten auf im Rahmen eines Mandats festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. |
| 3.5 | Der Mandant wird kallan zur Vorlage bei Behörden, Gerichten und sonstigen Dritten schriftliche Vollmachten erteilen. Eine kallan erteilte Vollmacht kann nur schriftlich widerrufen werden. |
| 4. | Vergütung, Kostenerstattung, Abtretung, Aufrechnung |
| 4.1 | Die Vergütung richtet sich nach der zwischen kallan und dem Mandanten separat geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Sofern eine Vergütungsvereinbarung nicht abgeschlossen wird, erfolgt eine Abrechnung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). |
| 4.2 | Zusätzlich zu den vereinbarten oder gesetzlichen Honoraren bzw. Gebühren erstattet der Mandant kallan die im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Mandats anfallenden Auslagen. Reisekosten (Übernachtung, Flug, Bahn, Mietwagen u.Ä.) werden in der tatsächlich angefallenen Höhe abgerechnet. Als Auslagenpauschale für andere Kosten als Reisekosten, insbesondere Gebühren für Telekommunikations-, Post- und Kurierdienste sowie Kosten für Kopien und für die Nutzung externer Datenbanken und bei der Mandatsbearbeitung unterstützend eingesetzter Software wie z.B. Juris, Beck-Online, DeepL und ChatGPT Plus, wird ein Betrag entsprechend 5% der jeweils abgerechneten Netto-Vergütung berechnet, mindestens aber ein Betrag in Höhe von EUR 50, soweit in der Vergütungsvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist. Anfallende Umsatzsteuer wird ebenfalls zusätzlich berechnet. |
| 4.3 | Mehrere Auftraggeber in der gleichen Sache haften als Gesamtschuldner für Vergütung und Auslagen gemäß Ziffern 4.1 und 4.2. |
| 4.4 | kallan ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen zu verlangen. Werden angeforderte Vorschüsse nicht bezahlt, so ist kallan berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit einzustellen, bis der Vorschuss eingegangen ist, soweit dies nicht zur Unzeit geschieht. |
| 4.5 | Soweit in der Vergütungsvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist, sind die von kallan gestellten Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Rechnung zur Zahlung fällig. |
| 4.6 | Leistet der Mandant Teilzahlungen und/oder ist der Mandant aus mehreren Mandanten zur Zahlung einer Vergütung an kallan verpflichtet und reicht eine vom Mandanten geleistete Zahlung nicht zur Tilgung sämtlicher Vergütungsforderungen aus, so werden eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Bei der Anrechnung auf die Hauptleistungen gilt die in § 366 Abs. 2 BGB vorgesehene Reihenfolge. Hiervon abweichende Tilgungsbestimmungen des Mandanten entfalten keine Wirkung. |
| 4.7 | Zur Sicherung der sich aus der Bearbeitung des Mandats ergebenden Ansprüche von kallan tritt der Mandant sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der offenen Forderung hiermit an kallan ab. kallan nimmt diese Abtretung hiermit an. |
| 4.8 | Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. |
| 4.9 | Auf Verlangen des Mandanten ist kallan zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, wenn der Wert der abgetretenen Forderungen die Forderungen von kallan insgesamt um mehr als 20 % übersteigt. |
| 4.10 | kallan ist berechtigt, eingehende Kostenerstattungsansprüche und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungseingänge mit offenen Vergütungs- und Aufwendungersatzansprüchen einschließlich bereits aufgelaufener Kosten und Zinsen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen. |
| 4.11 | kallan ist berechtigt, ohne die Beschränkungen des § 181 BGB über Kostenersatzansprüche und alle auch sonst von ihr in Empfang genommenen Gegenstände und Beträge zu verfügen. |
| 4.12 | Eine Aufrechnung gegen Forderungen von kallan auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mandanten zulässig. |
| 5. | Haftung |
| 5.1 | Die Haftung von kallan für Schadensersatzansprüche aus dem zwischen dem Mandanten und kallan bestehenden Mandatsverhältnis ist bei einfacher Fahrlässigkeit in jedem einzelnen Schadensfall (Ziffer 5.4) auf EUR 10.000.000,- beschränkt, sofern kallan und der Mandant nicht eine anderweitige schriftliche Regelung treffen. |
| 5.2 | Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 5.1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von kallan, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von kallan, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. |
| 5.3 | Falls der Mandant im Einzelfall eine Erhöhung des Haftungshöchstbetrages in Ziffer 5.1 wünscht, kann kallan auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten im Einzelfall oder allgemein eine entsprechend höhere Versicherung abschließen. Dadurch anfallende Mehrkosten für Versicherungsbeiträge sind vom Mandanten gesondert zu erstatten. |
| 5.4 | Ein einzelner Schadensfall ist auch bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schaden gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Ein einheitlicher Schadensfall liegt auch bezüglich sämtlicher Pflichtverletzungen im Rahmen eines einheitlichen Mandats vor, mögen diese auf dem Verschulden des Rechtsanwaltes oder einer von ihm her-angezogenen Hilfsperson beruhen. |
| 6. | Verjährung |
| Schadensersatzansprüche gegen kallan verjähren 24 Monate nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden, für Ansprüche wegen Schäden aufgrund arglistigen Verschweigens von Mängeln oder unerlaubter Handlungen sowie im Falle der Übernahme einer Garantie durch kallan. Ansprüche nach dem vorstehenden Satz verjähren mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen. | |
| 7. | Verschwiegenheit und Datenschutz |
| 7.1 | kallan ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was kallan im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht kallan ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. |
| 7.2 | Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich kallan gegenüber Dritten nur äußern, soweit nicht in Ziffern 7.4 und 7.5 oder gesetzlich etwas anderes bestimmt ist oder der Mandant kallan zuvor von der Schweigepflicht entbunden hat. |
| 7.3 | Nennt der Mandant kallan weitere Dienstleister (z.B. weitere in- oder ausländische Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Gutachter) oder sonstige Dritte zum Zweck der Abstimmung mit diesen, ist kallan gegenüber den benannten Dienstleistern oder sonstigen Dritten in dem für die Bearbeitung des jeweiligen Mandats erforderlichen Umfang von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit befreit. |
| 7.4 | Für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einem Mandat erhoben oder die sonst im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder der administrativen Abwicklung eines Mandats registriert werden, ist kallan verantwortliche datenverarbeitende Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes. kallan verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Administration und der Erfüllung von Mandaten und im Rahmen von Maßnahmen vor der Mandatsannahme. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auch, damit kallan gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann, insbesondere den Vorgaben anwaltlichen Berufsrechts und den Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung. |
| 7.5 | Der Mandant ermächtigt kallan, personenbezogene Daten zu den in 7.4 genannten Zwecken und zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche gegebenenfalls in Drittländer (d.h. in Länder außerhalb der EU/des EWR) zu überführen. Dabei werden auch personenbezogene Daten der Vertreter und der wirtschaftlich Berechtigten zu denselben Zwecken erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Der Mandant hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen einer entsprechenden Verwertung zustimmen. kallan wird auf Fragen des Mandanten zum Umgang mit personenbezogenen Daten oder zum Umfang der erhobenen, gespeicherten oder verarbeiteten personenbezogenen Daten Auskunft geben. |
| 7.6 | Weitere Hinweise darüber, wie wir personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Mandat verarbeiten und welche Rechte dem Mandant zustehen, sind auf unserer Webseite „www.kallan-legal.de“ unter dem Reiter „Datenschutz“ am Seitenende abrufbar. |
| 8. | Korrespondenz und Herausgabe von Unterlagen |
| 8.1 | kallan und Mandant werden zur Beschleunigung und Vereinfachung hauptsächlich per E-Mail korrespondieren. Dokumente werden ergänzend auch per Post übermittelt, sofern der Mandant dies ausdrücklich wünscht. |
| 8.2 | E-Mails unterliegen einer Transportverschlüsselung, wenn die Mailserver von kallan und Mandant insoweit kompatibel sind. Eine Inhaltsverschlüsselung von E-Mails (Ende-zu-Ende) erfolgt hingegen nicht, sofern die Parteien nicht bei Mandatserteilung etwas anderes ausdrücklich vereinbaren. Dem Mandanten ist bewusst, dass beim Versand unverschlüsselter E-Mails das Risiko besteht, dass Dritte evtl. von den übermittelten Daten Kenntnis nehmen können. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und stellt kallan diesbezüglich von jeglicher Haftung frei. |
| 8.3 | kallan darf bei der gesamten Korrespondenz davon ausgehen, dass die vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationsdaten – insbesondere E-Mail-Adressen, Telefon- und Faxnummern - richtig sind. Eine Pflicht zur Überprüfung besteht nicht. |
| 8.4 | Soweit zwischen den Parteien nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Kommunikation einschließlich der beruflichen Äußerungen (Berichte, Gutachten, Schriftsätze, Verträge etc.) von kallan auf Deutsch. |
| 8.5 | kallan ist berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen (einschließlich Unterlagen, die der Mandant oder Dritte kallan im Rahmen der Mandatsbearbeitung überlassen haben) zu verweigern, bis sämtliche Vergütungsansprüche von kallan bezahlt sind. |
| 9. | Kündigung |
| Die Kündigung eines Mandats durch den Mandanten ist jederzeit möglich. kallan ist zur Kündigung nur berechtigt, sofern diese nicht zur Unzeit erfolgt, es sei denn, eine Weiterführung des Mandats ist oder wird für kallan unzumutbar oder wird aufgrund berufsrechtlicher Regelungen unzulässig. | |
| 10. | Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) |
| 10.1 | Soweit der Mandant Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist kallan grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer teilzunehmen. |
| 10.2 | Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem zwischen dem Mandanten und kallan bestehenden Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. |
| 11. | Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, maßgebliche Sprache |
| 11.1 | Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen kallan und seinen Mandanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
| 11.2 | Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus einem Mandat ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. |
| 11.3 | Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ist rechtlich maßgebend, die englische Fassung dient nur der Übersetzung. |
| 11.4 | Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. |