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Unsere neue „flexible Arbeitswelt" stellt nicht nur die Frage nach räumlicher, sondern auch zeitlicher Flexibilität. Hierzu gehört insbesondere das Konzept der sogenannten „Vertrauensarbeitszeit". Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) für erheblichen Wirbel gesorgt, in dem er deutlich gemacht hat, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitszeiten von Mitarbeitern aufzuzeichnen – und somit nicht nur eventuelle „Überstunden". Diskutiert wird nun, ob damit „das Ende der Vertrauensarbeitszeit" eingeläutet wurde und die „Stechuhr zurückkommt".
Welche Konsequenzen sich daraus ergeben – aber auch andere neue Entwicklungen im Arbeitszeitrecht – wollen wir mit Ihnen bei unserem
Arbeitsrechts-Tag am Donnerstag, den 30. Januar 2020, ab 14.00 Uhr in unserem Büro in Frankfurt a. M.
besprechen. In diesem Zusammenhang werden auch Fragen wie Arbeitszeitkonten, Abgeltung von Überstunden, gesetzliche Grenzen der Flexibilisierung sowie „Zwangsurlaub und –freistellung in der Krise" erörtert.
Der zweite Teil
"Arbeitsrecht Aktuell"
geht auf die nach unserer Einschätzung aus Arbeitgebersicht wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2019 und Gesetzesänderungen für 2020 ein.
Sie können sich noch bis zum 27. Januar über diesen Link anmelden: