Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Neben der Nutzung von technisch erforderlichen Cookies können Sie der Nutzung von Analyse-Cookies zustimmen. Nähere Informationen finden Sie hier: Zur Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit durch Anklicken des „Einwilligung widerrufen“-Buttons widerrufen.
Unser Newsletter bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer macht darauf aufmerksam, dass Arbeitunfähigkeitsbescheinigungen ab 2023 digital geworden sind. Außerdem skizziert der Newsletter die Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall.
Lesen Sie den gesamten Artikel (auf Dänisch) von kallan-Of-Counsel Thereze Rasmussen Bonne auf der Homepage der Deutsch-Dänischen Handelskammer:
