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Holdinggesellschaft und Konzernbetriebsrat: Eine wichtige Entscheidung für ausländische Konzerne mit inländischer Holding
Ausländische Konzerne halten ihre Beteiligungen in Deutschland häufig – vor allem aus steuerlichen Gründen – durch eine inländische Konzernholding. Häufig ist deren Funktion auf das Halten der Beteiligungen begrenzt. Unternehmerische Leitung, im Sinne von strategischen Entscheidungen, aber auch Fragen der Entscheidung in personellen und sozialen Angelegenheiten, liegt bei ausländischen Unternehmen. Im Rahmen von Matrixstrukturen sind dies nicht direkte Gesellschafter der inländischen Unternehmen.
Ist in solchen Fällen bei der inländischen reinen (Finanz)Holding ein Konzernbetriebsrat zu bilden? Und wenn nicht – kommt es dann zu einem Weniger an Mitbestimmung, gerade bei Themen, für die ein Konzernbetriebsrat ausschließlich zuständig wäre?
Damit hat sich das BAG in seinem Beschluss vom 23. Mai 2018, AZ 7 ABR 60/16 auseinandergesetzt.
Lesen Sie mehr dazu hier: https://www.deutscheranwaltspiegel.de/konzernbetriebsrat-stopp-durch-landesgrenze/#more-6960