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Bei Anruf : Traumjob – oder: Kein Anschluss unter dieser Nummer?
Die Direktansprache am Arbeitsplatz durch einen anderen Arbeitgeber oder einen Personalberater mit dem Ziel, das Interesse des Angerufenen für eine neue Tätigkeit zu wecken scheint ein Phänomen dieser Zeit als eine Ausprägung des sog. "War for Talents" zu sein.
Der BGH hatte 2004 entschieden, dass ein Erstkontakt auch unter Zuhilfenahme seitens des Arbeitgebers gestellter Telefone erlaubt sei, wenn dieser sich auf eine kurze Vorstellung beschränke und alles Weitere außerhalb der Arbeitszeit erfolge.
Wie sieht es aber nun in dem Falle aus, in dem eine mehrmalige Kontaktaufnahme über das private Mobiltelefon am Arbeitsplatz erfolgt? Hat ein Arbeitgeber dies in Zeiten, in denen das private Mobiltelefon ein kaum mehr wegzudenkender "Begleiter" ist, kompromisslos hinzunehmen?
Die Entscheidung des OLG Frankfurts finden Sie hier:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/bei-anruf-traumjob-oder-kein-anschluss-unter-dieser-nummer/