BGH entscheidet über Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren

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Der Bundesgerichthof entschied am 27. April 2021, dass die gängige Banken-Praxis, Schweigen des Kunden bei angekündigten AGB-Änderungen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Zustimmung zu werten, unwirksam ist (Urt. 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20).

Die Entscheidung ist überraschend, und die Vorinstanzen waren unter stärkerer Berücksichtigung der praktischen Folgen für die Banken noch zu einem anderen Schluss gekommen. Als Folge werden nun zahlreiche Banken-AGB und andere AGB, die diesen Mechanismus nutzen, anzupassen sein.

 

Nähere Details finden Sie in der Pressemitteilung des BGH:

 

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