Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Neben der Nutzung von technisch erforderlichen Cookies können Sie der Nutzung von Analyse-Cookies zustimmen. Nähere Informationen finden Sie hier: Zur Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit durch Anklicken des „Einwilligung widerrufen“-Buttons widerrufen.
Der Bundesgerichthof entschied am 27. April 2021, dass die gängige Banken-Praxis, Schweigen des Kunden bei angekündigten AGB-Änderungen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Zustimmung zu werten, unwirksam ist (Urt. 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20).
Die Entscheidung ist überraschend, und die Vorinstanzen waren unter stärkerer Berücksichtigung der praktischen Folgen für die Banken noch zu einem anderen Schluss gekommen. Als Folge werden nun zahlreiche Banken-AGB und andere AGB, die diesen Mechanismus nutzen, anzupassen sein.
Nähere Details finden Sie in der Pressemitteilung des BGH:

