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Verpflichtung zu "Bedauern, Dank und guten Wünschen"?
Am Ende des Arbeitsverhältnisses steht das Arbeitszeugnis. Auch dieses kann – wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst – ein Quell des Streits, hier des Streits um Worte sein. Dies gilt insbesondere, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber wegen angenommener Leistungsmängel oder wegen gestörten Vertrauens gekündigt wird und in den Vergleichsverhandlungen zur Beendigung ein mindestens gutes Beendigungszeugnis verlangt wird.
Lesen Sie die Besprechung des aktuellen Urteils des BAG zum „Dauerbrennerthema“ Arbeitszeugnis in unserem Beitrag im Deutschen Anwaltspiegel:
