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Die „100.000-Euro-Schadensersatz“-Entscheidung
Wenn ein Arbeitgeber versucht, die Wahl eines Betriebsrats zu verhindern, kann das nicht nur arbeitsrechtliche Folgen für den Arbeitgeber haben, sondern auch zu einer Haftung des Geschäftsführers führen. Dies wird eindrücklich in einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) München (Teilurteil vom 16.04.2025 und 04.06.2025, Az. 11 Sa 456/23) aufgezeigt – eine Entscheidung, die aufgrund der Höhe der einem Kellner zugesprochenen Zahlungsansprüche in Höhe von nahezu 100.000 Euro viel Aufmerksamkeit in den Medien fand.
Lesen Sie die Besprechung des Urteils in der aktuellen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegel:
