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Einwurf Einschreiben: Rechtssicherer Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens?
In der aktuellen Online-Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegel ist ein Beitrag zum Thema „Einwurf Einschreiben: Rechtssicherer Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens?“ erschienen. In vielen Unternehmen werden durchaus Kündigungen auch per Einwurf Einschreiben versandt. Der Zugangsnachweis – so die Idee – beweist zweifelsfrei den Zugang, so auch die Information auf der Homepage der Post. Dass dem aber nicht so ist, ergibt sich aus der hier besprochenen Entscheidung, die diese Praxis der Zustellung in Frage stellt.
Lesen Sie die Besprechung des Urteils in der aktuellen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegel:
