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Die zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz betreffen nicht nur die Arbeitnehmerüberlassung als solche, sondern wirken auch in den Bereich der Werk- und Dienstverträge hinein. Welche Punkte gibt es dabei zu beachten?
Im Rahmen der Veranstaltung „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht" am 31. Mai 2017 um 8:30 Uhr werden Herr Dr. Christian Bloth und Herr Rafael Hertz u.A. auf Aspekte wie Arbeitszeugnis, Einträge bei Facebook von Mitarbeitern den Arbeitgeber betreffend, Befristungen und auf die Frage eingehen, ob ein Kunde verlangen kann, dass eine ihn betreuende Mitarbeiterin kein Kopftuch trägt.
Anmeldungen über die Homepage der IHK Offenbach am Main: