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Unser Newsletter bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer erinnert daran, dass es Sache des Arbeitgebers ist, essentielle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
In der Entscheidung ging es um einen Fahrradboten, der zur Ausführung seiner Arbeit nach Willen des Arbeitgebers sein privates Fahrrad sowie sein privates Handy einsetzen sollte. Lesen Sie hierzu mehr im Artikel (auf Dänisch) auf der Homepage der Deutsch-Dänischen Handelskammer:
