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Oldies but Goldies – Arbeiten bis in alle Ewigkeit!?
"Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze" – solch eine Regelung ist in Arbeitsverträgen gang und gäbe. Die Frage wie es möglich ist, dass Mitarbeiter nach dem Erreichen der Altersgrenze befristet weiter beschäftigt werden können, ohne dass der Arbeitgeber am Ende „Gefahr läuft", dem Mitarbeiter „ewig" einen Arbeitsplatz anbieten zu müssen, wurde viel diskutiert.
Grundsätzlich ermöglicht zwar § 41 Satz 3 SGB VI das Herausschieben des Beendigungszeitpunktes über den Zeitpunkt der Beendigung bei Erreichen der Regelaltersrente. Allerdings war bisher ungeklärt, ob die Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Das BAG hat nun mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2018 (7 AZR 70/17) für Klarheit gesorgt – ein Aspekt blieb dabei jedoch unberücksichtigt...
Lesen Sie dazu unsere Entscheidungsbesprechung in der aktuellen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/oldies-but-goldies-arbeiten-bis-in-alle-ewigkeit/