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Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in Schweden – dazu hat kallan-Partner Rafael Hertz gemeinsam mit Björn Kurz einen Artikel in der aktuellen RIW veröffentlicht:
„In Schweden ist das Rechtsinstitut der Kurzarbeit/ des Kurzarbeitergeldes – anders als in Deutschland – relativ neu. Praktisch zum Tragen gekommen ist es erst durch die COVID-19-Pandemie. Der folgende Beitrag stellt die schwedische Rechtslage dar. Dabei wird auch ein interessanter Blick auf grenzüberschreitende Fallkonstellationen geworfen."
Erschienen in RIW 9-10/2020. Als Abonnenten der RIW können Sie den ganzen Artikel auch hier in der online-Version lesen:
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld in Schweden - Kurz/Hertz, RIW 2020, 592-596