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BVerfG korrigiert BAG: Sachgrundlose Befristung und das Vorbeschäftigungsverbot
Im Bundestagswahlkampf war es ein Thema – die sachgrundlose Befristung. Am 6. Juni 2018 hat das BVerfG darüber entschieden, inwieweit das Einziehen einer zeitlichen Grenze bei einer sachgrundlosen Befristung bzgl. Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber möglich ist. Das BVerfG verwies das BAG in seine Schranken. Das BAG hat das Gesetz so ausgelegt, dass eine sachgrundlose Befristung möglich ist, sofern die Vorbeschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt. Mit dieser Interpretation habe das BAG jedoch unzulässig in die Kompetenz des Gesetzgebers eingriffen.
Welche Grundsätze bei einer Vorbeschäftigung jetzt gelten, die Begründung der Entscheidung und die Konsequenzen für die Praxis lesen Sie hier:
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/mehr-urteilsschelte-geht-kaum/