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Bis zu zwölf Tage Arbeit können zwischen Ruhezeiten liegen, so der EuGH
In Bezug auf die Auslegung der Mindeststandards, welche die unionsrechtliche Arbeitszeit-richtlinie vorgibt, gibt es auf nationaler Ebene immer wieder Zweifel. Dieser Beitrag befasst sich mit einer Entscheidung des EuGH in einem Vorlageverfahren, bei dem ein portugiesi-sches Gericht Auslegungszweifel bezüglich Art. 5 der Arbeitszeitrichtlinie hatte. Nach An-sicht des EuGH verlangt Art. 5 der Arbeitszeitrichtlinie nicht, dass der Ruhetag bei einem Siebentageszeitraum spätestens nach dem sechsten Arbeitstag zu gewähren ist. Vielmehr könnten bei zwei aufeinanderfolgenden Siebentageszeiträumen die Ruhetage auch zwölf Ar-beitstage auseinander liegen. Die Gründe für diese Entscheidung und ihre möglichen Auswir-kungen auf deutsche Arbeitsverhältnisse, gerade im Rahmen der Diskussionen um Arbeiten 4.0, werden in diesem Artikel kommentiert.
Den vollständigen Beitrag im Deutschen AnwaltSpiegel können Sie hier lesen: