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Am 23. März folgten viele Teilnehmer aus Unternehmen verschiedener Branchen der Einladung unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht, die für die Teilnehmer die Folgen aus der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes darstellte.
Diese Folgen sind für Entleiher sowie für Verleiher weitreichend, insbesondere gibt es erhebliche Fragen beim Abschluss von Dienst- und Werkverträgen zu beachten. Die lebhafte Diskussion zeigte, dass auf die Unternehmen erhebliche Herausforderungen zukommen.