Sollten sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sog. GbRs) nach Inkrafttreten des MoPeG zum 1. Januar 2024 ins Gesellschaftsregister eintragen lassen? - Legal Update

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In unserem Newsletter bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer erklären wir, weshalb sich jedenfalls GbRs mit Immobilienbesitz unbedingt gleich eintragen lassen sollten. Wir erläutern zudem die Vorteile der neuen Regeln. Die GbR gewinnt durch die Modernisierung des Gesellschaftsrechts an Attraktivität als Gesellschaftsform.

Lesen Sie den gesamten Artikel (auf Dänisch) von kallan-Of-Counsel Thereze Rasmussen Bonne auf der Homepage der Deutsch-Dänischen Handelskammer:

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