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BAG bleibt seiner Linie treu: Darlegungs- und Beweislast
In seiner Entscheidung vom 4. Mai 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass es dem Arbeitnehmer im Prozess wegen Vergütung von Überstunden obliegt, darzulegen und zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet hat und dies vom Arbeitgeber angeordnet bzw. gebilligt war. Damit erteilt es der Ansicht des ArbG Emden eine Absage, das angenommen hatte, dass dem Arbeitnehmer Beweiserleichterungen zukommen müssten, da der deutsche Gesetzgeber das sogenannte Stechuhrurteil des EuGH noch nicht gesetzlich nachvollzogen hat.
kallan-Partner Dr. Christian Bloth und Rechtsanwalt Jonas Anders besprechen die Entscheidung und ihre Konsequenzen in der aktuellen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels.
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