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Mai 2019


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Ein Jahr mit der EU-Datenschutzgrundverordnung

Nach gut einem Jahr mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, sind die ersten Panikwellen vor Abmahnungen, Bußgeldern und Kontrollen etwas abgeflacht. Betroffene sind nicht nur ruhiger, sondern auch erfahrener im Umgang mit dem neuen Datenschutz geworden. Doch nach wie vor sind viele Fragen offen, da es bislang in vielen Bereichen an einer einheitlichen, gesamteuropäischen Auslegung der DSGVO mangelt. Wir nehmen den ersten Geburtstag der DSGVO zum Anlass, einmal auf das letzte Jahr zurückzublicken. Hierbei möchten wir nur einige Ausschnitte aufgreifen, die uns und unsere Mandanten beschäftigten.

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