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Alles geschlossen: dennoch volle Vergütung?


Die Coronapandemie konfrontiert Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit mannigfaltigen Rechtsfragen. Dies beginnt bei Fragen der Einführung von Kurzarbeit, betrifft Verhaltenspflichten wie das Gebot, „Maske" zu tragen, Home-Office und Vergütungsfragen.

Das LAG Düsseldorf bezog nun Stellung (Urteil vom 30.03.2021 – 8 Sa 674/20) zur Frage des Betriebsrisikos hinsichtlich einer durch behördliche Schutzanordnung herbeigeführten beziehungsweise verordnungsbedingten Betriebsschließung.

 

Ist der Arbeitgeber in derartigen Fällen zur Lohnzahlung verpflichtet, wenn der Betrieb geschlossen werden muss, ein Arbeitnehmer aber seine Leistung anbietet?

Lesen Sie in den Artikel von kallan-Partner Dr. Christian Bloth in der aktuellen online-Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels:

 

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