Elektronische Zeiterfassung: Initiativrecht des Betriebsrats?
Aktiv werden kann aber nach einem Urteil des LAG Hamm (Urteil vom 27.06.2021, 7 TaBV 79/20) auch der Betriebsrat. Er soll ein Initiativrecht haben, die Einrichtung eines solchen technischen Systems zu verlangen. Er hat nicht nur dann Mitbestimmungsrechte, wenn der Arbeitgeber dies einführen will.
Das BAG hatte dies noch in einer älteren Entscheidung abgelehnt. Das wichtige Urteil des LAG liegt nun zur Überprüfung beim BAG.
Deutet sich eine Wende an?
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