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Elektronische Zeiterfassung: Initiativrecht des Betriebsrats?


Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit, aber auch der Erfassung von Arbeitszeit, geben immer wieder Anlass zu rechtlichen Debatten. Dies gilt insbesondere nach dem EuGH Urteil aus dem Jahre 2019, wonach Arbeitgeber letztendlich gehalten sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzurichten. Der Gesetzgeber muss hier aktiv werden.

Aktiv werden kann aber nach einem Urteil des LAG Hamm (Urteil vom 27.06.2021, 7 TaBV 79/20) auch der Betriebsrat. Er soll ein Initiativrecht haben, die Einrichtung eines solchen technischen Systems zu verlangen. Er hat nicht nur dann Mitbestimmungsrechte, wenn der Arbeitgeber dies einführen will.

 

Das BAG hatte dies noch in einer älteren Entscheidung abgelehnt. Das wichtige Urteil des LAG liegt nun zur Überprüfung beim BAG. 

 

Deutet sich eine Wende an?

 

Lesen Sie in den Artikel von kallan-Partner Dr. Christian Bloth und Rechtsanwalt Jonas Anders in der aktuellen online-Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels:

 

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