Anzeige der Massenentlassung: Wird aus Soll ein Muss?
Dabei „müssen" bzw. „sollen" eine Reihe von Angaben gemacht werden. Eine nicht korrekte Massenentlassungsanzeige, die insbesondere „Muss-Angaben" nicht enthält, kann zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen, die Gegenstand der Anzeige sind.
Die in diesem Zusammenhang vorgeschriebenen Anweisungen „muss" und „soll" schienen in der Praxis bisher klar definiert zu sein. Soll ist kein Muss, sondern ein Kann. Ein Urteil des LAG Hessens sorgt nun für Aufsehen, da es diese gängige Auslegung infrage stellt, indem es „soll" als „muss" interpretiert.
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Jonas Anders, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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