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Massenentlassungsanzeige: Entwarnung aus Erfurt


BAG „stoppt" LAG Hessen

Das LAG Hessen hat mit zwei Entscheidungen vom 18. und 25.06.2021 auf dem Gebiet der Massenentlassungsanzeige, § 17 KSchG, „erheblichen Staub aufgewirbelt", als es die dort aufgeführten „Soll-Angaben" zu „Muss-Angaben" aufwertete – trotz des abweichenden Gesetzeswortlauts.

 

Dass diese Entscheidungen hohe Beachtung fanden, wird schon aus der weitreichenden Bedeutung der Vorschrift bei betrieblichen Restrukturierungen deutlich. Neben der hohen praktischen Bedeutung stellte sich die Frage, ob es juristisch haltbar ist, dass ein Gericht zu einer Auslegung entgegen dem doch scheinbar eindeutigen Gesetzeswortlaut kommt, der von „soll" in klarer Abgrenzung zu „muss" spricht?

 

Die Revision gegen diese Entscheidungen war ein „Muss" – das BAG hat hier nun diesen Ansatz des LAG Hessen gestoppt.

 

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