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Arbeit auf Abruf - wie viele Stunden sind abzurufen? -

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BAG: Anspruch auf mehr als 20 Stunden bei fehlender Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom 18.10.2023 (5 AZR 22/23) offensichtlich einen dritten Weg in der Beantwortung der Frage eingeschlagen, welche Arbeitszeit zugrunde zu legen ist, wenn bei Arbeit auf Abruf keine Arbeitszeit vereinbart ist, der Arbeitnehmer über längere Zeit jedoch mehr als 20 ­Stunden pro Woche arbeitet. Gerade bei einem hohen Arbeitszeitvolumen kann die Lösung spürbare Folgen für beide Seiten haben. 

 

Lesen Sie die Besprechung des aktuellen Urteils des BAG zum Thema "Anspruch auf mehr als 20 Stunden bei fehlender Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit" in unserem Beitrag im Deutschen Anwaltspiegel:

 

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