Passgenau arbeitsunfähig - DAS-Artikel
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im Jahre 2021, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „erschüttert“ sein kann, „wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst“. Die „Erschütterung“ folge dabei „aus der Bescheinigung selbst“. Dies führte dazu, dass der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch die Bescheinigung nicht erbracht war. Aber wann kann nun „Passgenauigkeit“ gegeben sein? Nur in den Fällen, in denen der gesamte Zeitraum vom Tag der Aussprache der Kündigung bis zum Ende der Frist von der Bescheinigung erfasst ist? Dabei ging es in der hier vorgestellten Entscheidung des BAG vom 13.12.2023 (5 AZR 137/23).
Lesen Sie die Besprechung des Urteils des BAG zum Thema "Passgenau arbeitsunfähig" in unserem Beitrag im Deutschen Anwaltspiegel: