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Oktober 2017

Neueste Entwicklungen im Bank- und Finanzrecht


Willkommen zu kallans Newsletter im Bank- und Finanzrecht. In dieser Ausgabe können Sie sich über die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren informieren.

Inhalt
Bundesgerichtshof erklärt Bankenbearbeitungsentgelte in AGB für Darlehen auch im B2B-Bereich für unwirksam – hohe Rückforderungsansprüche möglich

1. Hintergrund und Bedeutung der neuen Rechtsprechung

 

Bereits im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof („BGH") für Verbraucherdarlehen entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") vereinbarte Bearbeitungsentgelte, auch Bearbeitungsgebühren genannt, unzulässig sind. Seitdem war umstritten, ob dies auch im Fall von an Unternehmen gewährten Darlehen gilt. Nun hat der BGH diese Frage positiv entschieden und die Vereinbarung von Bankenbearbeitungsentgelten in AGB auch bei Darlehen an Unternehmen für unzulässig erklärt – mit der Folge, dass Unternehmen in der Vergangenheit gezahlte Bearbeitungsentgelte von ihren Banken zurückfordern können.

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