NEWSLETTER
Oktober 2017
Neueste Entwicklungen im Bank- und Finanzrecht
1. Hintergrund und Bedeutung der neuen Rechtsprechung
Bereits im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof („BGH") für Verbraucherdarlehen entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") vereinbarte Bearbeitungsentgelte, auch Bearbeitungsgebühren genannt, unzulässig sind. Seitdem war umstritten, ob dies auch im Fall von an Unternehmen gewährten Darlehen gilt. Nun hat der BGH diese Frage positiv entschieden und die Vereinbarung von Bankenbearbeitungsentgelten in AGB auch bei Darlehen an Unternehmen für unzulässig erklärt – mit der Folge, dass Unternehmen in der Vergangenheit gezahlte Bearbeitungsentgelte von ihren Banken zurückfordern können.
