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April 2019


Inhalt
Die 5. Geldwäsche-Richtlinie: 

Ein Ausblick auf die wichtigsten Neuerungen

Lediglich ein Jahr nach Verabschiedung der 4. Geldwäscherichtlinie („4GwR") hat der europäische Gesetzgeber mit Wirkung vom 9. Juli 2018 bereits die 5. Geldwäscherichtlinie („5GwR") verabschiedet. Diese Richtlinie versteht sich als Antwort auf die jüngeren Terrorattacken in Europa sowie auf die Aufdeckungen in den Panama Papers. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 10. Januar 2020 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


In Deutschland ist das Bundesministerium der Finanzen federführend für das Umsetzungsgesetz zuständig. Der Regierungsentwurf soll im Frühjahr 2019 vorliegen, hiernach wäre die Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes vor Sommer 2019 und dessen Inkrafttreten zum Herbst 2019 möglich. Wir haben einen genauen Blick auf die für Ihr Unternehmen wesentlichsten Veränderungen geworfen.

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