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Dezember 2022
Dezember 2022
Autor: Dr. Christian Bloth
Die lang erwartete Begründung der BAG-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung (Beschl. v. 13. September 2022, 1 ABR 22/21) ist veröffentlicht worden. Dies bringt etwas Licht ins Dunkle, was die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der Praxis für Arbeitgeber bedeuten kann. Das BAG gibt dem Gesetzgeber zugleich den Auftrag, für eindeutige Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung zu sorgen.
Autor: Jonas Anders
Der Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („e-AU“) für Arbeitgeber rückt näher. Ab Januar 2023 ersetzt ein elektronisches Verfahren – bis auf wenige Ausnahmen – den in Papierform an den Arbeitgeber übermittelten „gelben Schein“. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Veränderungen in Recht und Praxis damit einhergehen:
Autor: Rafael Hertz
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30. November 2022 (Az. 5 AZR 336/21) entschieden, dass Arbeitnehmer aufgrund des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts ins Ausland versetzen können, wenn nicht im Arbeitsvertrag oder den Umständen nach etwas anderes vereinbart worden ist. In dem Fall eines Ryan-Air-Piloten, den die Fluglinie nach Schließung ihres Nürnberger Standorts nach Italien versetzt hatte, was für diesen auch einen erheblichen Einkommensverlust zur Folge hatte, machten die Richter deutlich, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers aus § 106 GewO insoweit nicht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist. Die Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall unterliegt nach dieser Bestimmung allerdings einer Billigkeitskontrolle.
Autor: Dr. Christian Bloth
Der Arbeitgeber schuldet grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs, wenn er einem Arbeitnehmer ein 14-tägiges Betretungsverbot des Betriebsgeländes erteilt, da dieser aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, obwohl der Arbeitnehmer aufgrund der Vorlage eines negativen PCR-Tests keiner Quarantäne unterliegt.
Autor: Jonas Anders
In seiner Entscheidung vom 5. Juli 2022 (Az. 6 Sa 54/22) hatte sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz („LAG“) mit der Frage zu beschäftigen, ob und in welchem Umfang ein ehemaliger Arbeitgeber berechtigt ist, den neuen Arbeitgeber seines ehemaligen Mitarbeiters unaufgefordert über dessen frühere Verhaltensweisen zu informieren
Autor: Rafael Hertz
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11. Januar 2022 (Az. 4 Sa 315/21) ein interessantes Urteil zum Zugang von Willenserklärungen unter Abwesenden verkündet. Demnach trifft den Absender einer E-Mail die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises in Hinblick auf den Zugang der E-Mail zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über deren Unzustellbarkeit erhält.
