Gesellschaftsrecht
Sowohl im Rahmen von Transaktionen als auch im Tagesgeschäft beraten wir nordische, internationale und deutsche Unternehmen in allen wesentlichen Fragen des deutschen Gesellschaftsrechts.
Für ausländische Gesellschafter besteht häufig die Herausforderung darin, einer lokalen Geschäftsführung den notwendigen Handlungsspielraum für unternehmerische Entscheidungen einzuräumen und gleichzeitig eine angemessene Steuerung und Kontrolle sicherzustellen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, hierfür pragmatische und auf die jeweiligen Konzernstrukturen zugeschnittene Lösungen zu entwickeln – sowohl beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Strukturen als auch in Konflikt- und Krisensituationen.
Dank unserer Erfahrung mit unterschiedlichen Unternehmens- und Führungskulturen helfen wir insbesondere nordischen Unternehmen, sich sicher im deutschen gesellschaftsrechtlichen Umfeld zu bewegen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Erwartungen, Erfahrungen und Werte, die unsere Mandanten aus ihren Heimatmärkten mitbringen.
Leistungen
- Gründung von Gesellschaften
- Kapitalmaßnahmen und sonstige Strukturmaßnahmen
- Gesellschaftervereinbarungen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführungs- und Leitungsorganen
- Verteilung von Zuständigkeiten sowie Corporate-Governance-Strukturen
- Umstrukturierungen und Reorganisationen
- Liquidation und Auflösung von Gesellschaften





