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Februar 2018
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Können Arbeitsverträge die Kündigungsfristen erheblich länger als die gesetzlichen Fristen festlegen, sofern gleich lange Fristen für beide Parteien gelten?
Das BAG hatte zu entscheiden, ob ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erhalt einer Vollzeitstelle hat, wenn der Arbeitgeber eine solche Stelle mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt.
Die Vergütung der Urlaubs- und Feiertagsstunden sowie die Berechnung der Nachtarbeitszuschläge sind nach dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen, soweit kein höherer Vergütungsanspruch besteht. Das gezahlte Urlaubsgeld darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
In der Regel stellen private Textnachrichten mit fremdenfeindlichen Inhalt in einer kleinen WhatsApp Gruppe keinen Kündigungsgrund dar. Der Arbeitnehmer darf nämlich darauf vertrauen, dass der Inhalt nicht nach außen getragen wird.
Die Große Kammer des EGMR hob eine Entscheidung einer Kammer des Gerichtshofs auf, bei der es um die Kontrolle des privaten Schriftverkehrs von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber ging. Die Große Kammer stellte fest, dass eine uneingeschränkte Überwachung nicht zulässig sei.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebes maßgeblich dafür, wie viele Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen sind. Das BAG entschied nun, dass dabei auch die Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden müssen, wenn sie „regelmäßig" im Betrieb beschäftigt werden.
