NEWSLETTER
Mai 2018

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen


Unser Newsletter im Mai 2018 beschäftigt sich mit den folgenden Themen, die wir für die betriebliche Praxis als interessant erachten:

 

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, unbillige Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitgebers bzgl. des Arbeitsortes, Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf Geschäftsführer, Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch besondere Bedingungen eines Aufhebungsvertrages, Verdachtskündigung wegen möglicher Beteiligung am „Jihad" und Zuständigkeit eines lokalen Betriebsrats bei einer konzernweiten Mitarbeiterbefragung.

Inhalt
Antreten zum Dienst – und zwar sofort!

Bereitschaftsdienst, bei dem sich der Arbeitnehmer an seinem Wohnort aufzuhalten hat, er jedoch innerhalb von acht Minuten den Einsatzort aufsuchen muss, ist Arbeitszeit!

Weiterlesen

Pendelzeit von 3 ½ Stunden führt zu Unwirksamkeit einer Weisung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied in einem Urteil vom 16. November 2017 (Az. 2 Sa 965/17), dass eine Weisung des Arbeitgebers, sich ab sofort in einer 165 km entfernten Niederlassung zur Arbeit zu melden, unbillig ist.

Weiterlesen

Geschäftsführer einer Managementberatung ist kein Arbeitnehmer

Die Kündigung eines Geschäftsführers bedarf keines Grundes im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, da ein Geschäftsführer, der weitgehend frei über Arbeitsort- und Zeit entscheiden kann, kein "Arbeitnehmer" ist.

Weiterlesen

Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages mit Betriebsratsmitglied

Kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Betriebsratsmitgliedern eine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds darstellen?

Weiterlesen

Kündigung wegen des Verdachts der Beteiligung am „Jihad"

Mit Urteil vom 12. März 2018 hat das LAG Niedersachsen (Az. 15 Sa 319/17) eine außerordentliche Kündigung für unwirksam erklärt, die wegen des Verdachts der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zur „salafistischen Szene" ausgesprochen worden war.

Weiterlesen

Konzernweite Mitarbeiterbefragung unterliegt nicht der Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats

Mit Beschluss vom 21. November 2017 (1 ABR 47/16) entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der örtliche Betriebsrat eines konzernangehörigen Unternehmens keinen mitbestimmungsrechtlichen Anspruch gegenüber dem Unternehmen besitzt, die Konzernobergesellschaft anzuweisen, die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung bei dem Konzernunternehmen zu unterlassen.

Weiterlesen