NEWSLETTER
August 2017

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen


In unserem Newsletter August 2017 behandeln wir wieder Themen, die in der betrieblichen Praxis von Relevanz sind. Eine Wegweisung deutet sich an in der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein Arbeitnehmer „unbilligen" Weisungen seines Arbeitgebers nicht folgt. Im Übrigen sind Fragen der verhaltensbedingten Kündigung, der vertraglichen Formulierung von Kündigungsfristen in der Probezeit, Wettbewerbsverbot sowie Sachausstattung des Betriebsrats Gegenstand der Berichte.

Inhalt
Unbillige Weisung – was nun?

Ein Arbeitnehmer, der eine „unbillige" Weisung erhält, muss diese bis zur gerichtlichen Klärung ausführen – oder nicht?

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Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Arbeitsfehlern

Können Verstöße gegen arbeitsvertragliche Leistungspflichten bei Ausschöpfung des „subjektiven Leistungsvermögens" eine Kündigung rechtfertigen?

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Grobe Beleidigung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Beleidigung des Geschäftsführers – Kündigung trotz mehr als zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit?

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Widerstreitende vertragliche Regelungen zur Kündigungsfrist in der Probezeit – die ausdrückliche Regelung gilt!

Kündigungsfrist in der Probezeit – klar und deutlich regeln!

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Kein Wettbewerbsverbot bei ungleichartigen Tätigkeiten

Darf eine Gymnasiallehrerin für eine Berufsschule arbeiten ohne das gesetzliche Wettbewerbsverbot zu verletzten? Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit der Vergleichbarkeit dieser Tätigkeiten zu befassen.

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Hat der Betriebsrat einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Smartphones?

Ausstattung des Betriebsrats mit modernen Kommunikationsmitteln: Das Smartphone.

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