NEWSLETTER
Dezember 2019

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen


Unser Newsletter „Dezember 2019", der letzte des Jahres, beschäftigt sich mit den folgenden Themen, die für Sie hoffentlich von Interesse sind.Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen – auch außerhalb der Themen des Newsletters – zur Verfügung.

 

Befristungsrecht: Unbefristetes Arbeitsverhältnis dank vorzeitiger Dienstreise – Kündigung: Keine „überholende" Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Abkehrwillens des Arbeitnehmers – Urlaubsrecht: Keine Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern – Mitbestimmter Aufsichtsrat: Nachzählen bei den Leiharbeitnehmern – Betriebsverfassungsrecht: Gericht löst Betriebsrat auf Antrag des Arbeitgebers auf

 

HINWEIS/SAVE THE DATE – ARBEITSRECHTSTAG 30. JANUAR 2020:

 

Am Donnerstag, den 30. Januar, ab 14.00 Uhr, findet in unserem Büro Frankfurt am Main unser jährlicher Arbeitsrechtstag statt, zu dem Sie noch gesondert eingeladen werden. Der erste Teil wird Fragen des Arbeitszeitrechts behandeln, im zweiten Teil gehen wir auf aktuelle Neuentwicklungen im Arbeitsrecht ein. Notieren Sie sich gerne schon jetzt diesen Termin.

 

Ihr kallan Arbeitsrechts Team

Inhalt
Unbefristetes Arbeitsverhältnis dank vorzeitiger Dienstreise

Knapp daneben ist auch vorbei: Bei der Fristberechnung von sachgrundlosen Befristungen zählt jeder Tag. Eine im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber frühzeitig angetretene Dienstreise gehört zur Arbeitszeit und stellt in diesem Fall das Datum der Arbeitsaufnahme dar. Das gilt insbesonde-re auch dann, wenn die Dienstreise vor dem vertraglich festgehaltenen Arbeitsbeginn liegt.

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Keine überholende Kündigung wegen Abkehrwillens

Das Arbeitsgericht Siegburg hat dem Arbeitgeber verwehrt, einem Arbeitnehmer zu kündigen, der bereits selbst gekündigt hatte, um diesem dadurch den selbst gewählten Kündigungszeitpunkt abzuschneiden. Der Arbeitgeber erhoffte sich dadurch die Möglichkeit, die frei werdende Stelle früh neu besetzen zu können. Die Begründung, der Arbeitnehmer habe bereits seinen Abkehrwillen geäußert, reiche hierfür jedenfalls laut dem Arbeitsgericht nicht aus.

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Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern

Mit Urteil vom 9. April 2019 hat das LAG Hamm (Az. 5 Sa 676/19) entschieden, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, langzeiterkrankte Arbeitnehmer auf den Verfall ihrer Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum Ende des Kalenderjahres hinzuweisen.

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Nachzählen bei den Leiharbeitnehmern

Auf den Arbeitsplatz kommt es an: Der BGH hat entschieden, dass bei der Berechnung des Schwellenwerts für die Unternehmensmitbestimmung nicht an die individuelle Einsatzdauer einzelner Leiharbeitnehmer im Unternehmen anzuknüpfen ist. Maßgebliches Kriterium für die Schwellenwertberechnung ist vielmehr, ob ein Arbeitsplatz über die Dauer von mehr als sechs Monaten mit Leiharbeitnehmern besetzt wird.

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Gericht löst Betriebsrat des Felgenherstellers Borbet auf

Arbeitgeber und Betriebsrat haben regelmäßig gegensätzliche Meinungen und Vorstellungen - dennoch müssen sie einvernehmliche Lösungen finden. Bei fortlaufenden Verstößen gegen gesetzliche Pflichten, insbesondere auch den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, kann der Betriebsrat aufgelöst werden.

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