NEWSLETTER
März 2022
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis – Neueste Entwicklungen
Autor: Hannah Luisa Kaup, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Viele Arbeitgeber mussten sich in den letzten Monaten mit der Implementierung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und den Konsequenzen bei verweigerter Umsetzung durch die Arbeitnehmer auseinandersetzen. Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber auf Grund der Verweigerung eines Schnelltests auch zur Kündigung berechtigt sein kann. Zunächst hatte das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg (Urteil vom 24. November 2021 – 27 Ca 20/21) über eine Kündigung nach verweigertem Corona Schnelltest zu entscheiden, dann folgte das Arbeitsgericht Bielefeld (Urteil vom 9. Dezember 2021 – 1 Ca 1781/21) .
Autor: Hannah Luisa Kaup, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
In einer Entscheidung vom 26. Oktober 2021 hatte das Landesarbeitsgericht München (LAG) Gelegenheit über die Frage zu entscheiden, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen die Weigerung einer Arbeitnehmerin hat, sich einem PCR-Test zu unterziehen. Welchen Einfluss hat die Weigerung auf Entgeltansprüche?
- Weiterleitung von E-Mail-Kommunikation: Fristlose Kündigung möglich -
Autor: Rafael Hertz
Im Juli 2021 haben wir im Rahmen dieses Newsletters über ein Urteil des Arbeitsgerichts Aachen berichtet, das sich mit der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin einer Kirchengemeinde befasste, die eine offensichtlich private E-Mail und einen privaten Chatverlauf ihres Vorgesetzten, des Pfarrers, gelesen und ausgedruckt hatte. Zudem erstellte sie Kopien auf einem Datenträger und leitete diese an Dritte weiter. Nachdem die Beklagte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt hatte, hatte nun das Landesarbeitsgericht (LAG) über diese Frage zu entscheiden (Urt. v. 2. November 2021; Az. 4 Sa 290/21).
Autor: Jonas Anders
Das Arbeitsgericht Gera hatte kürzlich (Urteil vom 3. November 2021, Az.: 7 Ca 233/20) über Beweisfragen im Zusammenhang mit einer Kündigung zu entscheiden, deren Zugang der Arbeitnehmer pauschal bestritten hatte.
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen die Pflicht aus § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG zur Übersendung einer Abschrift an die Bundesagentur für Arbeit die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hat (Urteil vom 24. Februar 2021; Az. 17 Sa 890/20)
Autor: Jonas Anders
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte in seinem Urteil vom 15. Dezember 2021 (Az: 2 Sa 11/21) über das Schicksal eines Abfindungsanspruches aus einem Aufhebungsvertrag zu entscheiden. Der beteiligte Arbeitnehmer war kurz vor dem Vertragsabschluss verstorben.
