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September 2023
September 2023
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) hat in einem in den Medien viel beachteten Urteil entschieden, dass beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen auch in einer privaten Chatgruppe die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigen können.
Autor: Jonas Anders
Das Landesarbeitsgericht Sachsen (LAG) hat in einem Urteil vom 17. März 2023 (Az. 4 Sa 78/22) entschieden, dass kritische Berichterstattung in sozialen Medien Betriebsratsmitgliedern durchaus gestattet sein kann und so keinen Kündigungsgrund darstellt.
Autor: Robin Klein
In einem Urteil vom 16. August 2022 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg Vorpommern (Az. 2 Sa 54/22) entschieden, dass schwerwiegende Vorwürfe des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Betriebsleitung, die auf keinerlei Tatsachen gestützt werden können, eine Ehrverletzung darstellt, die eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen kann.
Autor: Ann-Sophie Herweg
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg Vorpommern hat in einem Urteil vom 21. März 2023 (Az. 2 Sa 156/22) entschieden, dass der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dadurch erschüttern kann, dass er objektiv greifbare, belastbare Tatsachen darlegt und im Bestreitensfall beweist, die ernsthafte Zweifel an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) stützen können. Dabei sind objektiv mehrdeutige, plausibel erklärbare Sachverhalte grundsätzlich nicht geeignet, solche ernsthaften Zweifel zu begründen.
Autor: Ann-Sophie Herweg
In einem Urteil vom 2. Mai 2023 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig Holstein (AZ 2 Sa 203/22) entschieden, dass der Text eines Kündigungsschreibens einer Eigenkündigung mit einer bereits kurz zuvor eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeitnehmerin sowie die Würdigung der Gesamtumstände, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erschüttern können.
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2023 (15 Sa 906/22) entschieden, dass es für die Annahme einer „Betriebsabteilung“ des Vertragsarbeitgebers bei der Beschäftigung in einer Matrix-Struktur nicht bereits ausreicht, dass nur eine einzelne Arbeitnehmerin aus einer betriebsübergreifenden Organisationseinheit im Betrieb des Vertragsarbeitgebers beschäftigt ist.
