NEWSLETTER
Juli 2024

Juli 2024


Wir freuen uns, Ihnen hiermit unseren „Sommer-Newsletter“ zu übersenden, in dem wir wie immer eine aus unserer Sicht interessante Fragen aufgegriffen haben, die uns in der Praxis häufiger begegnen. Wir hoffen, dass das eine oder andere interessante Urteil für Sie dabei ist. Lesen Sie im Einzelnen:

 

Unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmergruppen bei der Inflationsausgleichprämie –rechtmäßig? – 100% Bonus auf Grund verspätet übermittelter Zielvorgabe – Wettbewerbstätigkeit gegenüber Altarbeitgeber während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses – Kündigung des freigestellten Betriebsrats wegen Erledigung privater Angelegenheiten in der Arbeitszeit – Massenentlassungsrichtlinie: der EuGH ist gefragt, wann das Konsultationsverfahren durchzuführen ist und:  ist die fehlerhafte Anzeige nach §17 KSchG wirksam, wenn Agentur für Arbeit Fehler nicht aufgreift?

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre arbeitsrechtlichen Fragestellungen – auch außerhalb der Themen des Newsletters – zur Verfügung.


Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer – bzw. einen rechtlich unbeschwerten Urlaub!

Ihr kallan Arbeitsrechts Team

Inhalt
Inflationsausgleich und Gleichbehandlung

Autor: Jonas Anders

Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen und des Arbeitsgerichts Nienburg beschäftigen sich mit der Frage des Ausschlusses gewisser Mitarbeitergruppen bei der Gewährung der Inflationsausgleichsprämie. Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt?

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Variable Vergütung – Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Autor: Dr. Christian Bloth

Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) hatte sich in einem Urteil vom 6. Februar 2024 mit der Frage zu beschäftigten, inwieweit die gegenüber einem Arbeitnehmer verspätet getroffene Zielvorgabe einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns rechtfertigt: eine in der Praxis sich immer wieder aktualisierende Frage.

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Verstoß gegen Wettbewerbsverbot bei laufendem Kündigungsschutzverfahren?

Autor: Elisabeth Schwake

Einführung

Nicht selten bringen laufende Kündigungsschutzverfahren Ungewissheiten mit sich: Einerseits steht in Frage, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt durch die ausgesprochene Kündigung beendet wurde. Andererseits fragt sich, welches Verhalten des Arbeitnehmers mit Blick auf das aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Wettbewerbsverbot nach Ablauf der Kündigungsfrist noch erlaubt ist und welches nicht. Dieser Situation liegen häufig zwei widersprüchliche Standpunkte zugrunde: Der Arbeitnehmer erhebt die Kündigungsschutzklage in der Überzeugung, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam war und damit das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Zu dieser Überzeugung im Widerspruch steht es aber, wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist während des Kündigungsschutzverfahrens Tätigkeiten nachgeht, die gegen das aus dem – seiner Auffassung nach fortbestehenden – Arbeitsverhältnis resultierende Wettbewerbsverbot verstoßen. Auch der Arbeitgeber vertritt nicht immer ganz widerspruchsfreie Positionen. Er argumentiert in der Regel, dass die ausgesprochene Kündigung wirksam war und das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Andererseits verlangt er vom Arbeitnehmer, sich während des Kündigungsschutzverfahrens an das aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Wettbewerbsverbot zu halten. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) musste zu dieser Konfliktsituation nun in seinem Urteil vom 25.Oktober 2023 Stellung beziehen.

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Kündigung eines Betriebsrats: Missbrauch der Freistellung für private Zwecke

Autor: Dr. Christian Bloth

In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern sind jeweils ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder vollständig von ihrer Arbeitspflicht freigestellt, um Betriebsratsarbeit auszuüben. Die Verrichtung der Betriebsratsarbeit tritt an die Stelle der eigentlichen, seitens des Betriebsrates, geschuldeten Arbeit. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Betriebsratsmitglied die Zeit der Betriebsratsarbeit, also seine Arbeitszeit, nutzte, um privaten Angelegenheiten nachzugehen. 

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Massenentlassungsrichtlinie – Fragen über Fragen!

Autor: Jonas Anders

Die Europäische Massenentlassungsrichtlinie wirft nicht nur bei deutschen Gerichten Fragen auf. Auch in anderen Mitgliedsstaaten – namentlich in Spanien – kam es im August 2022 zu Vorlagefragen seitens eines Gerichts an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) erweiterte seine Vorlagefragen, über die wir bereits in unserem Newsletter März 2024 berichteten noch einmal durch einen weiteren Vorlagebeschluss. Die spanische Vorlagefrage wurde nunmehr durch ein Urteil des EuGH (Az.: C-589/22) beantwortet. Dieser Beitrag soll beide Problemkreise der Massenentlassung kurz umreißen.

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