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April 2025
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Autor: Dr. Christian Bloth
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem leitenden Angestellten ist für ein Unternehmen die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oft von zentraler Bedeutung. Denn wenn Informationen über vertrauliche Entwicklungs- und Produktionsschritte – insbesondere nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – an Konkurrenten weitergegeben werden, kann ein Unternehmen seinen Marktvorteil verlieren und muss möglicherweise gravierende wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen. Daher sehen die meisten Arbeitsverträge weitreichende Klauseln zu Verschwiegenheitsverpflichtungen vor. Über die zulässige Ausgestaltung und Reichweite solcher weitreichender Catch-All- Klauseln – unter Berücksichtigung der Interessen von Arbeitnehmern, welche das Unternehmen verlassen und sich beruflich in derselben Branche weiterentwickeln wollen – hatte nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 17. Oktober 2024 (Az.: 8 AZR 172/23) zu befinden.
Autor: Katharina Kastanov
Während der Corona-Pandemie wurde das „Homeoffice“ in der Arbeitswelt zur Normalität. Inzwischen zeichnet sich jedoch ein gegenläufiger Trend ab: Viele Unternehmen wie SAP, Amazon und die Deutsche Bank haben entsprechende Möglichkeiten der mobilen Tätigkeit wieder eingeschränkt und auch weitere Arbeitgeber sind bemüht, ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro zu holen. Die Gewährung und der Umfang von Homeoffice-Möglichkeiten bieten hierbei immer wieder Anlass für Konfliktpotenzial zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, welches wiederholt auch die Arbeitsgerichte beschäftigt. So hatte auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 4. November 2024 (Az.: 9 Sa 42/24) darüber zu entscheiden, ob dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf die Tätigkeit im Homeoffice als milderes Mittel zu einer betriebsbedingten Änderungskündigung zusteht.
Autor: Jonas Anders
In seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 2 AZR 275/23) hatte sich das Bundesarbeitsgericht („BAG“) mit der Frage zu beschäftigen, wann die Dauer einer in einem befristeten Arbeitsverhältnis vereinbarten Probezeit zur erwarteten Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses noch bzw. nicht mehr im Verhältnis steht.
Autor: Jonas Anders
Wie muss die Anforderung an die Berufserfahrung in einer Stellenanzeige formuliert sein? Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2024 (Az. 5 SLa 81/24) beleuchtet die komplexe Thematik der Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess. In diesem Fall klagte ein Anwalt, der sich durch eine Stellenanzeige für Berufseinsteiger und Personen mit bis zu sechs Jahren Berufserfahrung benachteiligt fühlte. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob diese Formulierung, begleitet von Bildern in der Stellenanzeige eine mittelbare Diskriminierung älterer Bewerber darstellt. Die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz gibt wichtige Anhaltspunkte für die Gestaltung von Stellenanzeigen und die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Autor: Katharina Kastanov
Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte sich mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) erneut mit der Frage des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Nicht-EU-Ausland befasst. Auch wenn in Deutschland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Regel sind, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Arbeitnehmer entsprechende Bescheinigungen von im Ausland praktizierenden Ärzten vorlegen. Dies geschieht häufig im Zusammenhang mit einem Urlaubsaufenthalt der Arbeitnehmer. Im vorliegenden Fall musste das Gericht entscheiden, ob eine solche Bescheinigung denselben Beweiswert wie eine in Deutschland ausgestellte Bescheinigung hat und welche Umstände ernsthafte Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit begründen können.
