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September 2025
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) mit der Frage des Zugangs von per Einwurf-Einschreiben versendeten Kündigungsschreiben zu befassen. Konkret hatte das BAG zu entscheiden, ob bei Versendung einer Kündigung mittels Einwurf-Schreiben ein sogenannter Anscheinsbeweis für den Zugang des Kündigungsschreibens besteht, wenn der Arbeitgeber den Einlieferungsbeleg und einen Ausdruck des im Internet abrufbaren Sendungsstatus vorlegt, ohne zusätzlich eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorlegen zu können.
Autor: Jonas Anders
In seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24) hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage zu beschäftigten, ob ein Arbeitnehmer durch gerichtlichen Vergleich auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten könne.
Autor: Katharina Kastanov
Laut Statistiken ist in Deutschland inzwischen jeder vierte Mensch tätowiert. Es verwundert daher nicht, dass Tätowierungen und ihre Folgen auch die Arbeitsgerichte beschäftigen. In einem Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24) hatte sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein mit der Frage zu befassen, ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer tätowierungsbedingten Entzündung arbeitsunfähig ist.
Autor: Katharina Kastanov
Es ist eine Entscheidung, die Schlagzeilen machte. Ein Jurastudent, der als Kellner in einem Gasthaus in München arbeitete, betrieb die Gründung eines Betriebsrates. Daraufhin erfährt er Widerstand durch die Betriebsleitung, wird fristlos gekündigt und klagt gegen die Kündigung. Ferner machte er zahlreiche Ansprüche auf Lohnzahlungen und Schadensersatz geltend. Zu Recht, befand das Landesarbeitsgericht (LAG) München mit Teilurteil vom 16. April 2025 und Schlussurteil vom 4.6.2025 (Az.: 11 Sa 456/23), welches dem Studenten im Ergebnis Zahlungsansprüche von gerundet fast EUR 100.000 zuspricht. Da die Arbeitgeberin, die GmbH, die die Gaststätte betrieb, in die Insolvenz gefallen war, wurden die Ansprüche auch gegen deren Geschäftsführer persönlich geltend gemacht, der für das Vorgefallene wesentlich verantwortlich war – mit Erfolg. Zudem verpflichtet es den Arbeitgeber zur Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung für eine Altersdiskriminierung, die sich aus einer schriftsätzlichen Äußerung im gerichtlichen Verfahren ergab.
Autor: Jonas Anders
Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 (Az. 7 ABR 28/24) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) hinsichtlich der Frage, ob mehreren Betrieben eines Unternehmens zugeordnete Führungskräfte in verschiedenen Betrieben ein aktives Wahlrecht bei der Betriebsratswahl haben können.
