NEWSLETTER
September 2020

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis – Neueste Entwicklungen


Unser Newsletter „September 2020" – für den Berichtszeitraum des 3. Quartals 2020 – beschäftigt sich mit den unten genannten Themen, die, wie wir meinen, in der betrieblichen Praxis von Interesse sind.

 

Unsere Themen:

 

Kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Homeoffice – Arbeitszeitrecht bei mehreren Arbeitsverhältnissen (Nichtigkeit bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit) – Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse – Verstoß gegen das AGG: Nichteinladung eines Schwerbehinderten zum Bewerbungsgespräch – BetrVG: Kommunikation mit dem Betriebsrat nur in Deutsch? – BetrVG: Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung nur bei Zustimmung der Belegschaft?

 

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre arbeitsrechtliche Fragestellungen – auch außerhalb der Themen des Newsletters – zur Verfügung.

 

Ihr kallan Arbeitsrechts Team

Inhalt
ArbG Augsburg: Kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Homeoffice

Autor: Julia Loos

Anspruch auf Homeoffice: Keine Rücksicht auf Risikopatienten? Das ArbG Augsburg fällt inmitten der Covid-19 Pandemie eine klare Entscheidung.

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Verstoß gegen § 3 ArbZG führt zur Nichtigkeit des zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrags

Autor: Laura Engelmann

Nebentätigkeit ohne Grenzen? Das LAG Nürnberg zieht mit Verweis auf das Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmern klare Grenzen hinsichtlich des zeitlichen Umfangs ihrer Nebentätigkeiten.

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Keine Verlängerung sondern Neuabschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei Veränderung der auszuübenden Tätigkeit

Autor: Rafael Hertz

Vorsicht bei der Verlängerung von befristeten Verträgen! Das Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern verdeutlicht noch einmal die Parameter zur Abgrenzung einer Befristungsverlängerung von einer Neubefristung.

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BAG: Schwerbehinderter muss bei Bewerbung auf zwei identische Stellen nur einmal zu Bewerbungsgespräch eingeladen werden

Autor: Laura Engelmann

Doppelt gemoppelt hält besser? - Das BAG beantwortet die Frage, ob schwerbehinderte Bewerber bei Bewerbung auf zwei Stellen mit identischen Voraussetzungen bei demselben öffentlichen Arbeitgeber zu zwei Bewerbungsgesprächen eingeladen werden müssen.

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Betriebsrat kann von Arbeitgeber nicht verlangen, dass dieser Deutsch mit ihm spricht

Autor: Dr. Christian Bloth

Das LAG Nürnberg stellt klar, dass die englischsprachige Kommunikation der Filialleitung mit dem Betriebsrat diesen nicht in seinen Rechten verletzt, wenn stets eine Übersetzung gewährleistet ist.

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Betriebsvereinbarungen, deren Wirksamkeit von einer Zustimmung eines Quorums der Belegschaft abhängig gemacht werden, sind unwirksam

Autor: Dr. Christian Bloth

BAG stärkt Position des Betriebsrats: Die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung von der Zustimmung der Belegschaft abhängig zu machen wiederspricht den Strukturprinzipien der Betriebsverfassung.

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